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К   ОГЛАВЛЕНИЮ

Образец проспекта (из Heidelberger Zeitung, 1877 г., N 146):

Prospekt.

«Schleppschifffahrt auf dem Neckar.»

Aktienkapital: 1 800 000 Reichsmark

eingeteilt in 6000 Aktien à 300 Mark

mit Garantie eines Jahreszuschusses bis zu fünf Prozent des Kapitals von Seite der Königl. Württemb. Staatsregierung nach Maabgabe des Gesetzes vom l.

Juli 1876.


Der Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Dampfkettenschleppschiffahrt auf dem Neckar zwischen Mannheim und Heilbronn nach dem System der mit schönen Resultaten arbeitenden Einrichtungen auf der Ober-Elbe und der Saale.

Die technische Ausführbarkeit der Einführung der Kettenschlep-pschifffahrt auf dem Neckar wurde auf Grund der eingehendsten Unter-suchungen von drei Spezialtechnikern, dem Herrn Oberbaurat von Martens in Stuttgart, dem Herrn Baurat Honsell in Karlsruhe und dem Herrn Bellingrat, Direktor der Kettenschleppschifffahrt auf der Ober-Elbe in Dresden, festgestellt.

Es kamen alle drei Herren in vollster übereinstimmung zu dem Ausspruch, dab die Dampfschleppschifffahrt an der Kette auf dem Neckar nicht nur technisch ohne besondere Schwierigkeiten ausführbar, sondern auch im Hinblick auf das in Frage kommende Güterquantum und die laufenden Schiffe, nutzbringend sein werde. Zwei weitere Kommissionen, gebildet aus Schifffahrtsverständigen und Technikern, welche die Elbe und die Saale bereisten, kamen zu den gleichen Resultaten und konstatiren, dab alle Bedingungen einer günstigen Rentabilität für dieses so zeitgemäb e Unternehmen vorhander sind.

In Anbetracht dieser von so kompetenter Seite abgegebenen ürteile hat die Königl. Württ. Staatsregierung nach erfolgter Zustimmung der Stände die Garantie für einen Jahreszuschub bis zu fünf pCt. des jeweils einbezahlten im Ganzen auf höchstens M. 1 800 000 — festgesetzten Aktienkapitals für die Dauer von 20 Jahren laut Gesetz von. Juli 1876 insoweit übernommen, als die Jahreserträgnisse der Gesellschaft zur Deckung der Betriebskosten einschlieblich der erforderlichen Abschreibungen und zur Gewährung einer 5% Dividende an die Actionäre nicht ausreichen sollten.

Die s. Z. in Aussicht genommene Summe von M. 1 800 000. — war für die damaligen Verhältnisse schon vollständig genügend, heute aber, wo der wesentlichste Faktor, das Eisen, so ganz beträchtliche Preisrückgänge erlitten hat, steht es auber aller Frage, dab diese Summe unter keinen Umständen überschritten werden wird.

Für die Einrichtung und Inbetriebsetzung der ganzen Anlage ist die umfassendste Mitwirkung des Herrn Direktor Bellingrat, der als Begründer und Leiter der Kettenschleppschifffahrt auf der Ober-Elbe sich als einer der tüchtigsten Techniker in diesem Fache glänzend auszeichnet, zugesichert.

Nachdem in hiesiger Stadt selbst 3000 Aktien oder M. 900 000 — bereits gezeichnet sind, so laden wir nun hiermit zur weiteren Beteiligung an diesem Unternehmen höflichst ein.

Heilbronn, im Juni 1877.

Das provisorische Comité

für Einführung der Tauerei auf dem Neckar:

C. Drautz. Wm. Meissner. Hch. Staab.
A. Faisst. C. Moser. Oberbüfgerm. Wüst.
Gust. Fuchs. Fr. v. Rauch. Jul. Wolf.
J. Lautenschläger. 0. Reibel. E. Zech.
L. Link. Ad Schmidt. C. Zehender.
Ad. v. Marchtaler. R. Seelig.


Subskriptions-Bedingungen

für die am Montag, d. 2. und Dienstag, d. 3. Juli d. J. stattfindende Zeichnung auf 1,800,000 Reichsmark Aktien à 300 Reichsmark

der

Aktien-Gesellschaft «Schleppschifffahrt auf dem Neckar»


§ l. Die Zeichnungen finden statt den zweiten und dritten Juli d.J. in den üblichen Geschaftsstunden und zwar:

in Heilbronn bei der Filiale der Württemb. Vereinsbank,

 » den Herren Gebr. Gumbel,

 » » » Hinderer & Zimmermann,

 » » » Rümelin & Cie.,

 » » Herrn Albert Schmidt,

 » » » Sam. J. Stern,

in Stuttgart bei den Herren Pflaum & Co,

 » » » Stahl & Federer,

 » der Württemb. Vereinsbank,

in Mannheim » » Rheinischen Kreditbank,

in Heidelberg bei der Filiale der Rheinischen

 Kreditbank,

in Karlsruhe bei der Filiale der Rhein. Kreditbank.

§ 2. Der Subskriptionspreis ist al pari festgesetzt.

§ 3. Bei der Subskription sind auf jede Aktie 10 pCt. demnach M. 30. — einzuzahlen.

§ 4. Die ferneren Einzahlungen erfolgen entsprechend dem Bedürfnis.

§ 5. Die geleisteten Einzahlungen werden bis zum Anfang des vollen Betriebs des Unternehmens mit 5 pCt. verzinst.

§ 6. Für den Fall der Üeberzeichnung des aufgelegten Betrages bleibt Reduktion vorbehalten.

§ 7. Bei den Zeichnungsstellen sind Behufe der Einsichtnahme die regierungs-seitlich genehmigten Statuten aufgelegt und wird jedem Zeichner auf Verlangen ein Exemplar zugestellt werden.

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